Mutterschaftsvorsorgerichtlinien
Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgen nun eine Reihe von Untersuchungen.
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Frauenärztliche Untersuchung
Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann.
Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
- Hämoglobinbestimmung – Eisenwert, abhängig vom
letzten Befund
- Blutuntersuchungen
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechts-krankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.
Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen.
Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll.
Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.
Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).
- Screening: 9. – 12. SSW
- Screening: 19. – 22. SSW
- Screening: 29. – 32. SSW
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm nützt Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Allerdings gibt es auch dort Bereiche, die durch eine Eigenvorsorge sinnvoll ergänzt werden können. Dadurch können wir Ihrem verständlichen Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit nachkommen.
Nutzen Sie deshalb das erweiterte Spektrum von Zusatzleistungen und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint. Da diese Untersuchungen nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt in der Regel keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Über die für Sie anfallenden Kosten informieren wir Sie gerne.
Jede Schwangerschaft ist - genauso wie das sich entwickelnde Kind - einmalig.
Lesen Sie bitte die folgenden Informationen in aller Ruhe durch, und nutzen Sie diese auch über die gesamte Schwangerschaft als nützlichen Ratgeber.
Wir stehen Ihnen natürlich jederzeit für Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.
Zusatzleistungen - für mehr Sicherheit in der Schwangerschaft
Nachfolgend möchten wir Ihnen weitere Untersuchungen und Maßnahmen erläutern, die sinnvoll und empfehlenswert sind. Die Kosten hierfür müssten jedoch von Ihnen persönlich getragen werden.
Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft
Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht wie der geburtshilfliche Ultraschall.
Nach Aussage weltweit führender Ultraschallexperten besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Ultraschalluntersuchungen und dem positiven Ausgang der Schwangerschaft. Außerdem ist der Ultraschall eine beliebte Methode für werdende Eltern, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum des Kindes zu überzeugen („Baby Fernsehen“) und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen.
Wir sind gerne bereit – außerhalb der regulären Schwangerenvorsorge – auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen durchzuführen.
Infektionsvorsorge - Schutz für Ihr Ungeborenes
Windpocken
Die meisten Menschen haben bereits als Kind Windpocken (Infektion mit dem Varizella-Zoster-Virus VZV) gehabt und sind somit gegen eine erneute Ansteckung weitgehend geschützt (Immunität). Dennoch sind fast 10 % aller Schwangeren in Deutschland nicht geschützt (keine Immunität). In diesem Fall können Windpocken eine akute Gefahr für Mutter und Kind bedeuten.
Welche Gefahren bestehen?
Windpocken gehören zu den so genannten Kinderkrankheiten, die meist im Kindesalter durchgemacht werden und in diesem Alter in der Regel auch ohne größere Komplikationen verlaufen. Bei Erwachsenen hingegen ist der Krankheitsverlauf häufig schwerer und die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen höher. Besondere Gefahr besteht, wenn eine Windpockeninfektion während einer Schwangerschaft erworben wird. Bei einer Erkrankung der Mutter in der ersten Hälfte der Schwangerschaft kann es zu schweren Schädigungen des Kindes, wie zum Beispiel geistige oder körperliche Missbildungen, oder zum Abort kommen. Dieses Risiko nimmt im Verlauf der Schwangerschaft ab. Eine Erkrankung der Mutter um den Geburtstermin kann zu einer generalisierten Windpockenerkrankung des Neugeborenen führen, die in der Regel lebensbedrohlich ist.
Was ist zu tun?
Jede Frau sollte vor einer Schwangerschaft wissen, ob sie gegen Windpocken geschützt ist. Ob ein Schutz gegen Windpocken besteht, kann durch eine einfache Blutuntersuchung im Labor geklärt werden. Können Antikörper gegen das Varizella-Zoster-Virus festgestellt werden, besteht in der Regel kein weiterer Handlungsbedarf. Werden jedoch keine Antikörper nachgewiesen, ist die Frau also ungeschützt („seronegativ“), wird bei Kinderwunsch die VZV-Impfung empfohlen.* Besteht bereits eine Schwangerschaft, darf diese Impfung nicht mehr durchgeführt werden. In diesen Fall sollte jeder mögliche Kontakt mit an Windpocken oder Gürtelrose** Erkrankten unbedingt vermieden werden.
Kontakt in der Schwangerschaft?
Hat eine Schwangere Kontakt zu einem an Windpocken Erkrankten gehabt (z. B. Kinder im Kindergarten, in der Schule oder im Freundeskreis) oder war sie mit einer an Gürtelrose erkrankten Person zusammen, muss sofort geprüft werden, ob sie gegen eine Ansteckung geschützt ist. Dies kann durch eine einfache Blutuntersuchung im Labor umgehend geklärt werden. Bei Schwangeren, die nicht geschützt (seronegativ) sind, kann durch rechtzeitige Gabe von VZV-Immunglobulin (Antikörper gegen das VZV-Virus) die Mutter meist vor einer schweren Erkrankung geschützt werden. Inwieweit damit auch eine Infektion des Kindes verhindert werden kann, ist nicht sicher geklärt.
Empfehlung der STIKO (2005)
Windpocken (Varizellen) und Gürtelrose (Herpes zoster) sind durch das VZV-Virus verursachte Erst- und Zweiterkrankung
Toxoplasmose
Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den weltweit verbreiteten Parasiten „Toxoplasma gondii“ von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann.
Die Infektion der Mutter erfolgt hauptsächlich durch Katzenkontakt (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem Fleisch (Mett oder Tartar, Schinken, Salami) oder nicht durchgebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat.
In Deutschland haben ca. 50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt.
Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.
Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden, die in Falle eines Kontakts mit Toxoplasmose Mutter und ungeborenes Kind schützen.
Da die Erstinfektion von der Mutter meist nicht bemerkt wird sollten bei fehlender Immunabwehr weitere Kontrolluntersuchungen erfolgen.
Anders als in Österreich oder der Schweiz ist diese Leistung in Deutschlang nicht Bestandteil der routinemäßigen Mutterschafts-vorsorge, so dass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.
Vorsichtsmaßnahmen:
Kein rohes Fleisch essen, ungekochtes Gemüse sowie Salat und Früchte gut waschen. Engen Kontakt mit Katzen meiden. Nach der Gartenarbeit (Katzenkot!) und der Zubereitung von Fleisch Hände gut waschen.
Ringelröteln (Parvorvirus B19)
Was ist das?
Bei Ringelröteln handelt es sich um eine relativ harmlose Kinderkrankheit (Erythema infectiosum), die durch den Erreger Parvovirus B19 verursacht wird. Dennoch können Parvovirus B19-Infektionen der Mutter während der Schwangerschaft ernste Komplikationen beim ungeborenen Kind hervorrufen.
Wie infiziert man sich?
Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion über die Atemwege verbreitet. Aber auch Übertragungen durch Hand-zu-Mund Kontakt, Blut und Blutprodukte sind möglich. Während einer Erstinfektion der Mutter kann das Virus über die Plazenta auf das Baby übertragen werden.
Wie macht sich die Infektion bemerkbar?
Bei den meisten schwangeren Frauen verläuft die Infektion ohne Symptome. Einige Frauen entwickeln einen Ausschlag und/oder Gelenkschmerzen.
Welche Folgen kann eine Infektion mit Parvovirus B19 in der Schwangerschaft haben?
Das Parvovirus B19 befällt vorwiegend die roten Blutkörperchen. Es entwickelt sich eine
Blutarmut des ungeborenen Kindes mit der Folge eines Sauerstoffmangels. Wasseransammlungen in Kopf und Körper des Ungeborenen bis zum Tod des Kindes sind möglich.
Wie können Sie herausfinden, ob bei Ihnen ein Infektionsrisiko besteht?
Ungefähr zwei Drittel aller Erwachsenen haben in ihrem Leben eine solche Infektion durchgemacht und sind immun gegen das Virus.
Ein einfacher Bluttest kann Ihnen über Ihren Status Aufschluss geben. Die Ergebnisse dieses Tests zeigen Ihnen, ob Sie:
- eine solche Infektion bereits durchgemacht haben und jetzt als immun betrachtet werden können
- noch keine solche Infektion hatten und ob bei Ihnen möglicherweise ein Infektionsrisiko besteht
- aktuell infiziert sind
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es, wenn man sich während meiner Schwangerschaft mit B19 infiziert?
Falls der Bluttest eine Parvovirus B19-Infektion bestätigt, werden wir Ihre Schwangerschaft engmaschiger überwachen und Sie bitten, sich mehrere Wochen regelmäßig per Ultraschalluntersuchen zu lassen.
Falls Ihr Baby Anzeichen einer ausgeprägten Blutarmut (Anämie) zeigen sollte, wird normalerweise eine Bluttransfusion vorgenommen. Dies ist eine äußerst erfolgreiche Anämie-Therapie.
Üblicherweise sind intrauterine Virusinfektionen in der Regel kurzlebig und das Baby entwickelt sich nach der Behandlung fast immer normal weiter.
Cytomegalie - Test
Für die häufigste Infektion des ungeborenen Kindes ist das Cytomegalie-Virus (CMV) verantwortlich.
Etwa 1 von 100 Neugeborenen ist infiziert. Rund 10% der Kinder erkranken bei einer oft unbemerkten Erstinfektion der Mutter in der Schwangerschaft schwer, davon wiederum entwickeln 10% bleibende Schäden wie Hörverlust und geistige Behinderung.
Die Infektion der Mutter erfolgt zumeist durch engen körperlichen Kontakt und verläuft oft für sie unbemerkt.
Viele Frauen in Deutschland waren schon vor der Schwangerschaft dem Erreger ausgesetzt und sind dadurch weitestgehend geschützt, aber bei 50% der Frauen besteht kein Schutz vor einer Erstinfektion.
Bei fehlender Immunabwehr sollten weitere Kontrollunter-suchungen folgen.
Wenn Sie sich genauer informieren möchten, ob Sie einen Immunschutz haben, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Dopplersonographie zwischen der 19.- 26. SSW
Risikoabschätzung Schwangerschaftsvergiftung – kindliche Mangelversorgung
Auch in einer zunächst völlig unauffällig verlaufenden Schwangerschaft können im weiteren Verlauf Probleme auftreten.
Durch eine spezielle Ultraschalldopplermethode wird die Durchblutung von bestimmten mütterlichen Gefäßen gemessen. Wenn diese Messung bleibende Auffälligkeiten zeigt, ist in bis zu 70% der Fälle mit Komplikationen im weiteren Schwangerschaftsverlauf zu rechnen z.B. hoher Blutdruck bis zur Schwangerschaftsvergiftung (Gestose) oder Störung der Durchblutung des Mutterkuchens (Plazenta); letzteres kann zu einer Unterversorgung Ihres Kindes führen.
Die Kosten dafür müssen Sie selbst übernehmen, wenn kein medizinischer Grund für die Untersuchung vorliegt. Medizinische Gründe sind z.B. vor der Schwangerschaft oder in der Schwangerschaft aufgetretener Bluthochdruck, Zwillings-schwangerschaft, Zuckererkrankung, Schwangerschaftsvergiftung, Zustand nach Geburt eines untergewichtigen Kindes, Z.n. intrauterinem Fruchttod usw.
Ersttrimester - Screening (Mütterlicher Bluttest + Nackenfaltenmessung)
Von der 10. bis 14. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit, chromosomal bedingte Fehlbildungen – wie etwa das Down- Syndrom (Trisomie 21 früher „ Mongolismus“ genannt ) – mittels einer kombinierten Blut- und Ultraschalluntersuchung abzuschätzen.
Das Risiko auf eine solche Fehlbildung steigt mit zunehmendem Alter und erreicht mit 35 Jahren die Wahrscheinlichkeit von 1: 385
Die Auswertung zweier Substanzen im mütterlichen Blut, die nur während der Schwangerschaft gebildet werden, in Kombination mit einer Messung der kindlichen Nackenhautdichte („NT = nuchal translucency „) mittels hoch auflösender Sonographie in der 9. - 14. Schwangerschaftswoche ist laut einhelliger Expertenmeinung die wichtigste Ergänzung zum bestehenden altersbedingten Risiko.
Man kann somit keine sichere Aussage treffen, ob das Kind gesund oder krank ist, man kann lediglich eine sehr viel genauere und individuellere Risikoabschätzung erstellen.
Diese Berechnung dient letztlich als Hilfestellung bei der Frage, ob weitere Maßnahmen – wie etwa eine Fruchtwasseruntersuchung – sinnvoll sind.
Die Kosten für diese kombinierte Untersuchung sind laut Entscheidung des Bundesausschusses der Krankenkassen nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge.
3D-/4D - Ultraschall
Wir freuen uns, dass wir Ihnen zusätzlich zu den herkömmlichen Ultraschalluntersuchungen auch 3- und 4-dimensionalen Ultraschall anbieten können (3D / 4D Ultraschall).
Besonders 4D-Ultraschall ist ein beeindruckendes Erlebnis, weil Sie Ihr Kind plastisch und in seinen Bewegungen sehen und auf Wunsch Bilder mit nach Hause nehmen können.
Der günstigste Zeitpunkt für diese Untersuchung ist zwischen der 26. und 32. Schwangerschaftswoche.
Wir müssen an dieser Stelle betonen, dass es sich nicht um eine notwendige medizinische Leistung handelt, und dass sie keinesfalls sonstige US-Untersuchungen ersetzt.
Wenn Sie einen 3D- oder 4D-Ultraschall wünschen, setzen Sie sich bitte mit unseren Mitarbeiterinnen zwecks gesonderter Termin-absprache in Verbindung.